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Bodenrichtwerte der Gemeinde Schutterwald

Der bis zum 30.06.2023 zuständige Gutachterausschuss Schutterwald hat gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 für die Gemarkung Schutterwald ermittelt.

Die Bodenrichtwerte können Sie aus der nachstehenden PDF entnehmen.

Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 (PDF)

Ebenso sind die hierzu aktualisierten Bodenrichtwertkarten nachstehend veröffentlicht.

Bodenrichtwertkarte Schutterwald (PDF)

Bodenrichtwertkarte Langhurst und Höfen (PDF)

Die Bodenrichtwerte können Sie auch über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS BW) abrufen.  

Zum Bodenrichtwertinformationssystem

Hinweis:
Zum 01.07.2023 hat sich der Gemeinsame Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal gebildet und übernimmt damit auch Zuständigkeit für die Gemarkung Schutterwald. Die wichtigsten Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses sind die Ermittlung des Bodenrichtwertes, die Erstellung von Gutachten über den Wert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie die Auswertung der im Zuständigkeitsgebiet abgeschlossenen Kaufverträge. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist bei der Stadt Offenburg angesiedelt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.offenburg.de/de/bauen-und-umwelt/gutachterausschuss

http://www.schutterwald.de//de/leben-wohnen/bauen/bodenrichtwerte